Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt)
1. Begriffe & Vertragsgegenstände
1.1 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen
eine selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Geltungsbereich & Allgemeines
2.1 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) gelten.
2.2 Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich
vereinbart wird. Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Spätestens mit der erstmaligen
Nutzung von Dienstleistungen, Produkten und/oder Lieferungen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im
Falle der Lieferung – nicht Vertragsbestandteil.
2.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese
anwendbaren Geschäftsbedingungen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) bedürfen der Schriftform und zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung
durch einen Handlungsbevollmächtigten oder einen Prokuristen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt).
2.5 AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung
informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag
binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der
Monatsfrist wirksam.
2.6 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. Sofern
sich die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) zur Erbringung Ihrer Leistungen und Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner
des Kunden.
Erster Teil – Angebot und Vertrag
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen
und Nebenleistungen – unverbindlich.
3.2 Der Umfang der von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt.
Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag nebst Zusatzvereinbarungen, die Einzellizenzbedingungen für Software
von dritten, der Hotline-Support und Softwareservicevertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt).
3.4 Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Warenlieferungen, Softwarelieferungen oder andere Dienstleistungen ist bindend. Die AMMATIS
UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung –
die in diesem Fall den Umfang der von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) übernommenen Pflichten bestimmt – anzunehmen. Einer schriftlichen
Auftragsbestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.
3.5 Tätigt der Kunde eine Bestellung über einen AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) Online-Shop oder über das AMMATIS UG (haftungsbeschränkt)
Partnerportal, wird die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) diese unverzüglich schriftlich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung bzw. der Auftragsbestätigung verbunden werden.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach – insbesondere durch Angabe einer falschen Postanschrift, Bankverbindung oder eMail-Adresse – so kann die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt)
vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.
3.7 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den
Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht abhängig zu machen.
3.8 Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungs- oder Supportleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von
Zubehör sind keine Auftragsbestätigung und ersetzen diese nicht.
3.9 Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) aus diesem
Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) gültige Preis- und Produktliste der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), die jederzeit geändert werden kann.
3.10 Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des Kunden an der Software (Lizenzbedingungen für
Software der einzelnen Hersteller), deren Pflege und Wartung (Software Servicevertrag) und die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software
sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten,
Rechtsfolgen und Gewährleistung, getrennte Verträge.
3.11 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte
Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3.12 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege
übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: a) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt
oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung
(Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. b) Eine im Rahmen dieser Bestimmung
zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. c) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten
ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
4. Leistung, Vergütungen und Preise
4.1 Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Ist der Kunde Verbraucher, so wird dem Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet und dem Verbraucher entsprechend ausgewiesen.
4.4 Sofern keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich die Preise ausschließlich Zubehör, Verpackungs- und
Frachtspesen, Kosten für Installation, Schulungen und Servicedienstleistungen.
4.5 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung
gültigen Listenpreisen berechnet.
4.6 Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils
gültigen Preisliste berechnet.
4.7 Wurde Vorauskasse vereinbart, wird der Kunde sofort nach Rechnungseingang den ausgewiesenen Rechnungsbetrag unter Angabe der
Rechnungsnummer an die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) überweisen. Warenversand, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Freischaltung
von Software-Nutzungslizenzen und Zugängen zu Online-Diensten der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) erfolgen bei Vorauskasselieferungen und
Zahlungen durch Kreditkarte in jedem Falle erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt).
4.8 Sofern nicht Zahlung durch Vorauskasse und auch sonst nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, den in der Rechnung aufgeführten Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt
der Kunde in Zahlungsverzug.
4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu verlangen, solange nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) einen höheren
Schaden nachweist.
4.10 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu
machen.
4.11 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte für Softwaremiete oder Softwareservice bzw. eines nicht
unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines
Betrages von insgesamt zwei Monatsmieten oder Servicebeiträgen in Verzug, so kann die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
4.12 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) verrechnen. Zurückhaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
4.13 Schuldet der Kunde der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung
getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils älteste Schuld getilgt.
4.14 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder jeden nicht eingelösten Scheck hat der Kunde der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
4.15 Bestellt der Kunde Softwarelizenzen gilt zusätzlich: Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung sofort eine zeitlich limitierte Nutzungslizenz über
14 Tage ab dem Datum der Auftragsbestätigung zur Aktivierung des bestellten Softwareumfangs. Erst nach der vollständigen Bezahlung erhält der
Kunde eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz zur Aktivierung der Software. Kommt der Kunde in Verzug, liegt es im Ermessen von der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) eine weitere zeitlich befristete Lizenz dem Kunden zu übermitteln. Der Zahlungsverzug nach 5.9 wird dadurch nicht aufgehoben.
Das Risiko der ordnungsgemäßen Bezahlung der bestellten Lizenzen liegt beim Kunden. Für Schäden, die dem Kunden durch eine selbst verschuldete
Ausfallzeit durch eine verspätete oder ausbleibende Zahlung entstehen, stellt der Kunde die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) von der Haftung frei.
4.16 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Rechnungsversand nach eigenem Ermessen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde – auf dem Postweg, per Kurierdienst, per eMail oder per Download von einer Website der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) durch den Kunden
durchzuführen. Beim Download durch den Kunden ist die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, zeitnah eine entsprechende
Hinterlegungsbenachrichtigung per eMail an den Kunden zu versenden.
5. Lieferungen
5.1 Alle von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin
ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
5.2 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der
Kunde berechtigt, der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
5.4 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) diese Umstände nicht zu
vertreten hat, führt dies zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.5 Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und
Vorbehalt der günstigsten Versandart von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) vorgenommen. Die Kosten für den Versand und die
Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung durch den Kunden ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
5.7 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonstigen von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt)
nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder die Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung
bei der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), Ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
5.8 Wird die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei
ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem
Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.
5.9 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
5.10 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene
Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
6. Widerrufsrecht
6.1 Bei einem Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, hat der Verbraucher das Recht,
seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen, wobei die Widerrufsfrist bei der
Lieferung von Waren an dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der
ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses beginnt. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) gegenüber zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
6.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung selbst
veranlasst hat.
6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des Verbrauchers angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind; bei Verträgen zur Online-Lieferung von Dateien und Software-Produkten via Internet (Download, eMail-Versand, etc.); bei Verträgen zur Lieferung
von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
6.4 Bei einem Vertrag, der eine Warenlieferung zum Gegenstand hat, ist der Verbraucher im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn der Liefergegenstand durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei
einem Bestellwert bis zu 40€ der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40€ hat
der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6.5 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
7. Mitwirkung des Kunden
7.1 Der Kunde unterstützt die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) bei der Vertragsdurchführung. Er sorgt für Hardware, Betriebssystem und
Basissoftware und stellt Telekommunikationseinrichtungen und die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Kunde gibt der AMMATIS
UG (haftungsbeschränkt) rechtzeitig alle notwendigen Informationen, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind.
7.2 Vor eventuellen Eingriffen in die EDV des Kunden durch die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) führt der Kunde eine Datensicherung durch; die
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) wird den Kunden rechtzeitig vor solchen Eingriffen verständigen.
8. Annahme & Abnahme
8.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) einen höheren Schaden nachweist.
8.2 Soweit AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden eine Software individuell erstellt oder implementiert, ist der Kunde verpflichtet, diese
schriftlich abzunehmen. § 640 BGB gilt entsprechend.
8.3 Von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) auftragsgemäß gefertigte Produkte (z.B. Individualanpassungen) wird der Kunde gemeinsam mit einem
Mitarbeiter der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde
unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht
innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ein, gilt das
Werk als abgenommen.
8.4 Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9. Gefahrenübergang
9.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf
mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
9.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
9.3 Bei der Online-Lieferung von Dateien und Software-Produkten via Internet (Download, eMail-Versand, etc.) geht die Gefahr des Untergangs und der
Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
9.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt). Die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis
zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) stehenden Sachen mit kaufmännischer
Sorgfalt für die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige
Schadensrisiken (z.B. Schwachstrom) zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem
Abschluss dieser Vereinbarung an die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ab. Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an.
10.3 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Mit Vollerwerb des Eigentums an den
Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die
Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für
den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Zweiter Teil – Software
11. Umfang der Rechtseinräumung
11.1 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, das die Urheberrechte an der gelieferten Software, dem jeweiligen Hersteller gehören. Für
die gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte gilt das gleiche. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten
Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches
Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller der
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) für die jeweiligen Produkte.
12. Teststellungen & Produktevaluierung
12.1 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen, etc.) bleiben Eigentum der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt).
12.2 Die Softwareprogramme der Hersteller der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) sind mit einem Mechanismus ausgestattet, dass die
Softwareprogramme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig sind (temporärer Laufzeitschlüssel). Der Kunde kann hieraus
keinerlei Ansprüche ableiten.
12.3 Der Kunde sichert AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) mit Aktivierung eines temporären Laufzeitschlüssels zu, dass er die Teststellung nur zur
Evaluierung der Programmfunktionen nutzt. Eine produktive Nutzung durch den Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
12.4 Der Kunde versichert der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), dass er eine Teststellung nicht in einer produktiven EDV-Systemumgebung aufsetzt.
Vielmehr wird der Kunde für die Teststellung entweder eine Virtual Machine (VM) oder einen Virtual Server (VS) verwenden oder eine eigene autarke
EDV-Systemumgebung einrichten.
12.5 Ein Anspruch des Kunden auf einen Datenexport erfasster Testdaten aus einer Teststellung heraus wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet
sich, die Produktevaluierung nur mit solchen Daten durchzuführen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb repräsentativ aber nicht relevant sind. Dem
Kunden ist bekannt, dass die erfassten Daten innerhalb einer Teststellung am Ende der Teststellung können verloren gehen, wenn sich der Kunde nicht
für einen Erwerb der getesteten Software entscheidet.
13. Überlassung von Software, Quellcode, Urheberrechte und geistiges Eigentum
13.1 Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen vom Hersteller für den Vertrieb freigegebenen Version geliefert. Der Kunde hat geprüft, dass die
Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
13.2 Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software und dem dazugehörigen sonstigen Material nicht
ausgeschlossen werden kann. Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) stellt dem Kunden jedoch eine Software zur Verfügung, die die Nutzung im Sinne
der Produktbeschreibung erlaubt.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder
anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel) zu untersuchen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung
der Fehlersymptome zu rügen.
13.4 AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) verleiht an überlassenen Software dem Kunden die folgenden Nutzungsrechte:
a) AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) räumt für die überlassene Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares beschränktes Recht
zur Nutzung der Software ein.
b) Die überlassene Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als
dies für den lizenzgemäßen Betrieb und/oder zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist.
13.5 Der Kunde verpflichtet sich, Aufzeichnungen zu führen, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, den Ort, an dem sich
die lizenzierte Software befindet, und die Anzahl der erstellten Kopien dokumentieren. Auf Anforderung wird der Kunde diese Aufzeichnungen der
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) vorlegen.
13.6 Das Nutzungsrecht für die überlassene Software gilt lediglich für Objektcode. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang, weder bei
Standardsoftware noch bei individuell erstellter Software. Dies gilt analog für Softwareanpassungen im allgemeinen oder Softwaremodule, die für den
Kunden individuell entwickelt wurden. Der Kunde erhält keine Rechte am Quellcode. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Verfahren
anzuwenden, um aus dem Objektcode den Quellcode oder Teile davon wiederherzustellen oder Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der
Software zu erlangen.
13.7 Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden oder Verfahren vertraulich behandeln.
13.8 Der Kunde wird auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Anpassungen oder Übermittlungen der Software den Copyright-Vermerk und alle
sonstige Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte in gleicher Weise anbringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind.
13.9 Modifikationen und Erweiterungen der Software, sowie deren Installation, Softwarepflege und sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem
Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
14. Installation, Schulung & Beratung
14.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software
gehören nicht zum Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
14.2 Sofern die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten sowie Infrastruktur, Unterlagen und
Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich
vereinbarten Ausführungsfristen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) angemessen.
14.3 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte
Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) aus § 643
BGB bleiben unberührt.
14.4 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Dritter Teil – Gewährleistung und Haftung
15. Gewährleistung
15.1 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende
Mangelfreiheit ihrer Softwareprodukte zu erreichen. Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem
heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen.
15.2 Unternehmer müssen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
15.3 Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) zunächst Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
15.4 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
15.5 Bleiben Nachbesserungsversuche der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), wobei ein zweifacher Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder
bietet die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
15.6 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
15.7 Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
15.8 Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab
Ablieferung der Ware.
15.9 Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert
wurden, es sei denn, der Kunde weist der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht
ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der
Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der AMMATIS
UG (haftungsbeschränkt) liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) die Möglichkeit
verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
15.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes
erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von 40€ berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein
geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
15.11 Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf in jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten, Anzeigen,
Dokumentationen, sogenannten Whitepapers, technischen Daten, Spezifikationen, Webseiten, Online-Shops und anderen Schriften enthaltene
Angaben sind nur Beschreibungen und stellen keine Garantien, Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, sie sind
ausdrücklich als solche von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) bestätigt worden. Auch Erläuterungen und Klarstellungen von Informationsinhalten,
Funktionen, und Nutzungsmöglichkeiten stellen lediglich eine Beschreibung dar. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von
Ergänzungen und Erweiterungen.
15.12 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für bestimmte,
vom Kunden beabsichtigte Zwecke geeignet sind.
15.13 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.
16. Haftung, Haftungsbeschränkung
16.1 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt),
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
Pflichtverletzung beruhen, die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
16.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) haftet die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt), gleich aus
welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittrecht des Vertragspartners, jedoch haftet die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16.4 Soweit die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) nach Ziffer 16.2 haftet, ist die Haftung auf das Vertragsvolumen maximal jedoch auf die
Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) beschränkt.
16.5 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen –
insbesondere Programm und Datensicherung – hätte verhindern können.
16.6 Die Regelungen dieser Ziffer 16 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt).
16.7 Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und
dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
16.8 Im Falle einer Inanspruchnahme der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
16.9 Der Kunde verpflichtet sich, die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) und die verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten,
Handlungsbevollmächtigten, Partner und Angestellten in Bezug auf jegliche Forderungen oder Ansprüche frei zustellen und schadlos zu halten, die von
Dritten aufgrund schädigender Handlung des Kunden im Zusammenhang mit AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) Produkten und/oder Dienstleistungen
– gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – erhoben werden.
Vierter Teil – Sonstige Bestimmungen
17. Schutzrechte, Export
17.1 Ohne ausdrückliche Genehmigung der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) erworbene Ware/Software in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche
einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht,
zu beachten.
17.2 Der Kunde verpflichtet sich, die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die AMMATIS UG
(haftungsbeschränkt) ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei
ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
18. Abtretbarkeit von Ansprüchen
18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten
hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
19. Vertraulichkeit
19.1 Die AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
19.2 Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur
im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk “Vertraulich" zu versehen.
20. Beweisklausel, Datenschutz
20.1 Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den
Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
20.2 Der Kunde ist von der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die
Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten
Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden.
Daten werden bei der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich nur für interne geschäftliche Zwecke zur Abwicklung und Verbesserung des
Angebotes erfasst und nicht an Dritte weitergegeben.
20.3 Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen
Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen
verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
21.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
21.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
21.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der AMMATIS UG (haftungsbeschränkt) ist Berlin (Germany).
21.5 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
Berlin vereinbart.
AMMATIS UG (haftungsbeschränkt),
Hindenburgdamm 54,
12203 Berlin, Germany
Fassung August 2015